“Sehr geehrtes Ars***och…”

Immer gerne erzählt habe ich den Witz des Autofahrers der einen Polizisten fragt “Darf ich denken Sie sind ein Arschloch?” Worauf der Polizist sagt “Sie dürfen denken was sie wollen” – “Ich denke Sie sind ein Arschloch” und fragte mich ob das wohl funktioniert – sogar in schriftlicher Form (nur aus Gründen der Überlegung natürlich – in echt würde ich das nicht denken oder gar sagen)

Ob es ohne Konsequenzen abläuft weiß ich immernoch nicht. Jedoch weiß ich jetzt, dass ein Staatsanwalt einem Beklagten einen Brief schreiben darf, in dem der Beklagte mit “Arschloch” begrüßt wird. Für den Staatsanwalt hat das ganze keine großen Konsequenzen, er muss sich nur entschuldigen, denn der Brief war ja nur “eine interne, nicht bearbeitete Version, die versehentlich verschickt wurde” – Interessant. 

Ob man als Beklagter mit so einem Schreiben durchkäme ist mehr als fraglich und dieses Urteil stellt mich mal wieder vor die Frage, ob da noch alles richtig läuft in deutschen Gerichten…

[Anmerkung: Vor Veröffentlichung noch prüfen - interne Version]

Leave a Reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>